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EVENT
08.10.2019
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Art: Seminar
Dauer: 2 Tage
Beginn: 08.10.2019
Ort: Brühl

Eintritt: kostenpflichtig

Erwerb der Sachkunde für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Seminar

Dieses 2 tägige Seminar vermittelt den Teilnehmern die Sachkunde, um befähigte Person für Hubarbeitsbühnen zu werden. Der Seminarinhalt bezieht sich auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2,6) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Der Betrieb von Hebebühnen ist im Kapitel 2.10 der DGUV-Regel 100-500 geregelt.
Im Absatz 2.9 ist beschrieben, dass Hubarbeitsbühnen (Hebebühnen) nach der ersten Inbetriebnahme und in Abständen von einem Jahr durch eine Befähigte Person geprüft werden müssen.

Die 2-tägige Ausbildung versetzt die Teilnehmer nach erfolgreich absolvierter Prüfung in die Lage, als Sachkundiger für Hubarbeitsbühnen tätig zu sein. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Absschluss des Lehrgangs ein Zertifikat/Befähigungsnachweis zum Nachweis des Sachkundeerwerbs.

Die Veranstaltung umfasst die Theorie und einen umfassenden Praxisteil an einer Hubarbeitsbühne vor Ort.
 

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