Zur Prüfung befähigte Person von Fahrzeugen
Seminar
Der Arbeitgeber hat seine Fahrzeuge regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen (§ 57 der DGUV V1). Die (neue) BetrSichV verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Die Prüfung an Fahrzeugen darf ausschließlich durch befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen durchgeführt werden. Personen, die als befähigte Person bestellt werden können, müssen aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten, ggf. instand setzen dürfen.
Das zweitägige Seminar "Zur Prüfung befähigte Person von Fahrzeugen " im Haus der Technik e.V. vermittelt das Know-how zur Bestellung als Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen mit umfassendem Praxisteil zur unmittelbaren Anwendung des zuvor erworbenen theoretischen Wissens.