Im Seminar lernen die Teilnehmer die umfassenden Auflagen des Gefahrstoffwesens kennen - und wie diese sinnvoll, angemessen und effektiv zu erfüllen sind. Dabei werden auch die rechtlichen Auflagen, wie die Gefahrstoffverordnung sie vorgibt, erläutert und interpretiert.
Thematisiert werden u.a.:
- Gefährdungen
- Schutzmaßnahmen
- Verhaltensregeln bei Gefahrstofftätigkeiten
- Dokumentationspflichten
- Kontrollmöglichkeiten
In vielen deutschen Unternehmen ist zur Einhaltung ein Gefahrstoffbeauftragter eingesetzt, der den Unternehmer in allen Fragen des Gefahrstoffwesens zu unterstützen, die betrieblichen Führungskräfte zu beraten hat - ähnlich der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Arbeitsschutz.
Typische Themen in der Tätigkeit eines Gefahrstoffbeauftragten werden sein: Gefährdungsbeurteilung, Minimierungsprinzip, Substitution, Expositionsdauer und Lagerung, aber auch Instandhaltung, Notfall, Fremdfirmen und arbeitsmedizinische Vorsorge. Diese Themen werden besprochen und praxisnah erläutert. Auch nimmt der Gefahrstoffbeauftragte eine wichtige Schnittstellenfunktion innerhalb des Unternehmens und nach außen ein.