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VdS-Richtlinie für Funkenlöschanlagen überarbeitet
Sicherer anlagentechnischer Brandschutz durch VdS-konforme Installation
Die VdS-Funkenlöschrichtlinie 2106 wurde zuletzt im Jahr 2003 überarbeitet, ihre Grundlagen stammen sogar aus den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts. Da sich sowohl die Anforderungen an den anlagentechnischen Brandschutz
als auch die verfahrenstechnischen Abläufe in den einzelnen Industriebranchen weiterentwickelt haben, war eine Überarbeitung der Richtlinie sowohl aus Sicht der Versicherer als auch aus Sicht der Errichter zwingend erforderlich.
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BRANDSCHUTZ
28 s+s report 2 / 2013
stalten, dass sie im Aufbau den anderen
VdS-Richtlinien entspricht.
Wesentliche Aufgaben der Arbeitsgruppe
waren:
❏ Definition des anerkannten
Funkenlöschanlagen-Errichters
auf Basis eines anerkannten
Systems
❏ Verbesserung der Aussagekraft
des Installationsattestes und
der Dokumentation
❏ Definition der Anforderungen
an die Maschinenabschaltung
❏ Aufnahme von Pressfittingsystemen
und Edelstahlrohren
in die Richtlinie
❏ Definierung der Anforderungen
an Rohrhalterungen gemäß
CEA 4001
❏ Erstellung von Kontrollprogrammen
zur Erhaltung
der Betriebsbereitschaft
❏ Erstellung neuer Schutzkonzepte
für diverse Branchen
Die Richtlinie wurde im Dezember
2012 durch den Arbeitskreis verabschiedet
und ist maßgeblich für alle
Funkenlöschanlagen, die nach dem
1. Mai 2013 vom anerkannten Errichter
in Auftrag genommen werden.
Grundlage der VdS 2106 sind die
VdS-zugelassenen FunkenlöschSysteme
der einzelnen anerkannten
Errichter. Nur mit den Komponenten
dieser Brandschutzsysteme werden
die Risikobereiche des Schutzobjektes
zuverlässig gegen Funkenflug,
Brand und Explosion geschützt.
Die VdS-Funkenlöschrichtlinie
2106 wurde zuletzt im
Jahr 2003 überarbeitet, ihre
Grundlagen stammen
sogar aus den 90er Jahren
des letzten Jahrhunderts.
Da sich sowohl die Anforderungen
an den anlagentechnischen
Brandschutz
als auch die verfahrenstechnischen
Abläufe in den
einzelnen Industriebranchen
weiterentwickelt
haben, war eine Überarbeitung
der Richtlinie sowohl
aus Sicht der Versicherer als
auch aus Sicht der Errichter
zwingend erforderlich.
Die bisherige Richtlinie war außerdem
stark auf die holzverarbeitende
Industrie, in der sie ihren Ursprung
hatte, und die Lebensmittelindustrie
zugeschnitten. Da heute Funkenlöschanlagen
in allen Branchen
von der Auto- über die Metall- bis
zur Zellstoffindustrie zum Einsatz
kommen, waren zusätzlich neue
Schutzkonzepte notwendig.
Zur Überarbeitung der VdS-Richtlinie
2106 wurde daher Ende 2011 eine
Arbeitsgruppe bestehend aus VdS,
Vertretern der Versicherungswirtschaft
sowie allen VdS-anerkannten
Errichtern gebildet.
Ziel dieser Arbeitsgruppe war es, die
Richtlinie entsprechend dem aktuellen
Stand der Technik zu überarbeiten
und sie gleichzeitig so zu geAbb.
1:
Schutz einer
Siebanlage unter
Verwendung
VdS-zugelassener
Schlauchverbindungen
in frostfreier
Umgebung
(Bildquelle:
Minimax)
Sicherer anlagentechnischer Brandschutz durch VdS-konforme Installation
VdS-Richtlinie für
Funkenlöschanlagen
überarbeitet
AUTOR: DIPL.-PHYSIKER THOMAS WARNECKE
Definition eines
VdS-anerkannten Systems
BRANDSCHUTZ
s+s report 2 / 2013 29
Was genau bedeutet „VdS-zugelassenes
System“?
VdS Schadenverhütung prüft im
Rahmen der Systemanerkennung
alle Komponenten eines Funkenlöschsystems
in eigenen Laboratorien
und stellt durch wiederkehrende
Produktaudits beim Hersteller der
Funkenlöschanlage sicher, dass die
Brandschutzsysteme stets nach den
gleichen hohen Anforderungen gefertigt
und getestet werden. Nur
durch VdS-zugelassene Systeme
wird also sichergestellt, dass der
Stand der Technik bei gleichbleibend
hohem Qualitätsstandard installiert
wird.
Zusätzlich muss der Errichter des
Brandschutzsystems nachweisen,
dass er jährlich eine bestimmte
Anzahl von Funkenlöschanlagen
gemäß den VdS-Richtlinien mängelfrei
projektiert und installiert hat.
Einige Firmen (z.B. GreCon, Minimax
oder T&B electronic) erfüllen die
o. g. Kriterien und sind somit zugelassene
Hersteller und Errichter eines
anerkannten Funkenlösch-Systems
(siehe www.vds.de).
Bei der Definition des Schutzumfanges
sollte man sich Folgendes vor
Augen halten:
„Der Umstand, daß in einem Industriebetrieb
jahrzehntelang kein
Brand ausgebrochen ist, beweist
nicht, daß insofern keine Gefahr besteht,
sondern stellt für die Betroffenen
einen Glücksfall dar, mit dessen
Ende jederzeit gerechnet werden
muß.“ [Urteilsbegründung des OVG
Lüneburg vom 23. Sept. 1976].
Sinn macht der Einsatz eines VdSzugelassenen
Systems jedoch nur,
wenn die Funkenlöschanlage auch
vollumfänglich gemäß der gültigen
VdS-Richtlinie errichtet wurde.
Bruchstückhafte Konzepte und Abweichungen
von der Richtlinie, die
nur Teilbereiche einer Produktionsanlage
schützen, führen oft dazu,
dass es genau dort zu brennen beginnt,
wo kein Brandschutz installiert
wurde.
Bei Risikoanalysen werden unterschiedlichste
betriebliche Risiken
betrachtet, der vorbeugende Brandschutz
bleibt erstaunlicherweise
hierbei jedoch oft unberücksichtigt.
Dies ist umso unverständlicher, als
Brände infolge der Betriebsunterbrechungen
hohe Folgekosten nach
sich ziehen können und evtl. die
wirtschaftliche Existenz eines Produktionsbetriebes
gefährden. Zusätzlich
bieten die Sachversicherer
in der Regel hohe Rabatte bei der Installation
von vorbeugenden Brandschutzsystemen
an.
Die Kosten des vorbeugenden
Brandschutzes betragen bezogen
auf das Investitionsvolumen einer
Produktionsstätte zwar nur ca. 1 %
und können sich innerhalb weniger
Sekunden amortisieren, und doch
müssen Versicherer und Errichter
oftmals den Betreiber davon überzeugen,
dass die billigste nicht immer
die günstigste Lösung ist.
Für den Betreiber ist der Brandschutz
am günstigsten zu realisieren,
wenn der Errichter des Brandschutzsystems
bereits in der Planungsphase
eingebunden wird.
Dann lassen sich kundenspezifische
Schutzkonzepte optimal umsetzen.
Abb.2:
VdS-konforme
Installation mit
zwei Funkenmeldern
in
zwei getrennten
Gehäusen
(GreCon)
Der Autor
dieses Beitrags,
Dipl.-Physiker
Thomas Warnecke,
ist Geschäftsführender
Gesellschafter
bei der
T&B electronic
GmbH.
Kontakt:
warnecke@
tbelectronic.de
Definition des Schutzumfanges
im Installationsattest
und in der Anlagendokumentation
BRANDSCHUTZ
30 s+s report 2 / 2013
Diese Schutzkonzepte sollen sich
gemäß den Anforderungen der neuen
VdS-Richtlinie im Installationsattest
sowie in der Anlagendokumentation
widerspiegeln.
Ergänzend zur Installation einer
Funkenlöschanlage ist zu beachten,
dass weitere Schutzmaßnahmen
das Konzept abrunden müssen. So
sind z. B. pneumatische Förderleitungen,
die durch Brand- bzw. Komplextrennwände
hindurchführen,
mit Brandschutzschiebern zu versehen.
Wichtig ist auch die Realisation einer
systematischen Maschinenabschaltung
im Falle eines andauernden
Funkenfluges. Die Betriebsmittelansteuerung
ist zwar explizite
VdS-Forderung, wird aber bauseits
gerne „vergessen“. Nur durch eine
Abschaltung kann sichergestellt
werden, dass Brände sich nicht in
andere Anlagenbereiche ausbreiten.
Das Abschaltkonzept ist vom
Betreiber (mit Unterstützung des
Errichters) zu erstellen und stellt eine
wesentliche Betreiberpflicht dar.
Die Darstellung der Abschaltmatrix
erfolgt analog VDI 3819 und ist dem
Versicherer vorzulegen. Ohne ein
schlüssiges Konzept zur Betriebsmittelansteuerung
verweigern die
Versicherer in der Regel die Anerkennung
der installierten Anlage.
Entsprechend dem Stand der Technik
wurden die Anforderungen an
die Halterung der Löschwasserleitungen
den Forderungen der
CEA 4001 angepasst. Zusätzlich
wurden Pressfittingsysteme in Kupfer
und Edelstahl in die Richtlinie
aufgenommen. Diese Systeme ermöglichen
eine wesentlich kostengünstigere
Montage als herkömmliche
Gewindeverbindungen. Zwingend
ist für jede Funkenlöschanlage
eine Isometrie des Rohrnetzes zur
erstellen und durch die hauptverantwortliche
Fachkraft des Errichters
eine hydraulische Berechnung
durchzuführen. Nur so kann sichergestellt
werden, dass an allen Löschautomatiken
der notwendige Fließ-
druck anliegt. Insbesondere an die
Dimensionierung und Leistungsfähigkeit
der Wasserversorgung
und an die Auslegung des Druckbehälters
werden in der neuen
Richtlinie wesentlich höhere Anforderungen
gestellt, als dies bisher
der Fall war. Zu einer VdS-konformen
Installation gehören stets mindestens
zwei Melder, die sich aus
Gründen der Redundanz in zwei separaten
Gehäusen befinden müssen,
siehe Abb. 2.
Die wiederkehrenden Prüfungen
durch VdS Schadenverhütung beim
Betreiber der Anlage stellen in Verbindung
mit den erforderlichen InAbb.
3:
Funktionsprinzip
einer
Funkenlöschanlage
gemäß
VdS 2106
Erhaltung der Betriebsbereitschaft,
Wartung und
Inspektion
Installation der Anlage
durch den
anerkannten Errichter
Erstellung eins Konzeptes
zur Betriebsmittelansteuerung
BRANDSCHUTZ
s+s report 2 / 2013 31
spektionen und Wartungen durch
den zugelassenen Errichter sicher,
dass die installierten Brandschutzsysteme
stets einsatzbereit sind,
und zwar auch nach monatelanger
„stiller“ Bereitschaft.
In diesem Zusammenhang ist auf
die Wartung und Inspektion der Anlagen
gemäß den Anforderungen
der neuen Richtlinie hinzuweisen.
Sowohl für den Betreiber als auch
für den Errichter der Anlagen sind
Kontrollprogramme zur Erhaltung
der Betriebsbereitschaft definiert.
Die Nichtbeachtung dieser Kontrollprogramme
gefährdet den Versicherungsschutz
im Schadenfall. Zusätzlich
kommt der Betreiber nur bei
Einhaltung der in der DIN 0833 vorgesehenen
Inspektions- und Wartungsintervalle
seinen gesetzlichen
Verpflichtungen nach. Die DIN 0833
fordert ausdrücklich regelmäßige
Inspektion und Wartung von Brandschutzsystemen
durch den anerkannten
Errichter. Der Verzicht auf
Inspektionen und Wartungen kann
den Versicherungsschutz gefährden.
In Europa ereignet sich im Schnitt
täglich eine Staubexplosion. Die Gefahr
einer solchen Explosion besteht
grundsätzlich überall, wo brennbare
Stäube auftreten, deren Konzentration
in der Luft „stimmt“ und es
eine Zündquelle gibt.
Um dieses Risiko auszuschließen,
müssen Maschinen und Absauganlagen
auf Funkenflug überwacht
und durch geeignete Funkenlöschanlagen
gesichert werden.
Funkenlöschanlagen können solche
Explosionen verhindern und sich somit
innerhalb weniger Sekunden
amortisieren. Funkenlöschanlagen
kommen heute in fast allen Industriebereichen
zum Einsatz.
Das grundsätzliche Funktionsprinzip
einer Funkenlöschanlage ist in
Abb. 3 dargestellt:
Die Funkenerkennung (A) wird mit
mindestens zwei Funkenmeldern
realisiert, die den gesamten Rohrleitungsquerschnitt
überwachen. Die
Funkenlöscheinrichtung (B) besteht
aus einem schnell öffnenden Magnetventil
sowie mindestens einer
Löschdüse. Gegen Verschmutzung
sind die Löschdüsen mit einem Verschluss
versehen. Die Löschung wird
so lange aufrechterhalten, bis der
letzte erkannte Funke (C) die Löschstrecke
passiert hat, dann schließt
die Löschautomatik selbstständig.
Die Funkenlöschanlage bleibt weiterhin
einsatzbereit, sodass ein neu
entstehender Funkenflug sofort
wieder bekämpft werden kann. Die
minimale Löschzeit beträgt mindestens
drei Sekunden und verlängert
sich automatisch bei andauerndem
Funkenflug. Durch eine einstellbare
Funkenschwelle kann eine Maschinenabschaltung
(D) vorgenommen
werden. Die Anzahl der erkannten
Funken sowie die Auslöseschwelle
wird an der Funkenmeldezentrale
angezeigt. Die Funkenmelder haben
eingebaute Testeinrichtungen und
die Funkenmeldezentralen (H) eine
automatische Meldertesteinrichtung.
Die Funkenmeldezentralen können
Alarmmeldungen oder Störungen
speichern und als Klartext anzeigen.
Die Anbindung an ein kundenseitiges
Netzwerk ist möglich.
Beispiele für Schutzkonzepte für
einzelne Branchen sind in den beiden
Abb. 4 und 5 dargestellt.
Abb. 4:
Holzverarbeitendes
Unternehmen
mit
Filter- und
Siloanlage
Abb. 5:
Neues Schutzkonzept
für die
Herstellung von
Pellets im Holzund
Recyclingbereich
Neue Schutzkonzepte und
Beispiele für den Einsatz
von Funkenlöschanlagen