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Kurzbericht
06.05.2019  |  1598x
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Zert. Befähigte Person zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen

Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes oder Versagen der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen sind nicht nur die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z. B. Kranführer und Anschläger, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme (Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung) und nach wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet.

Diese Veranstaltung des Haus der Technik vermittelt die notwendigen theoretischen Grundlagen, deren Kenntnisse Voraussetzung für die korrekte Durchführung der Prüfung von Kranen sind. Die Gesamtübersicht der Vorschriften für Krane wird präsentiert und anhand von Praxisbeispielen erklärt. In den drei Tagen werden neben den Grundlagen die speziellen Anforderungen für Kranprüfungen und der Ablauf von Kranprüfungen erklärt.

Befähigte Personen gemäß § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (Sachkundige entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Krane" (DGUV V52 früher BGV D 6)) sind für eine ordnungsgemäße Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen an Kranen verantwortlich.

Ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Prüfung von Krananlagen sind dazu erforderlich. Die Veranstaltung beinhaltet eine Abschlussprüfung und ein Zertifikat zur zertifizierten befähigten Person für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen. Gleichzeitig erfolgt die Berechtigung, Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme an handbetriebenen oder teilkraftbetriebenen Kranen ≤ 1t Tragfähigkeit durchzuführen.

Das Seminar richtet sich an Befähigte Personen (Sachkundige) für die Prüfung von Kranen, Konstrukteure, Fertigungsleiter und Montageleiter der Hersteller von Kranen, Betriebsingenieure, Meister, Monteure, Personen für Wartung und Instandhaltung von Kranen, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsfachkräfte und Einkäufer des Betreibers von Kranen.

Termine 2019:
03.-05.07. in Bad Wiessee
14.-16.08. in Cuxhaven
07.-09.10. in Hamburg
11.-13.11. in Essen

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Seminar Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfun
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes oder Versagen der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen sind nicht nur die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z. B. Kranführer und Anschläger, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme (Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung) und nach wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet. Diese Haus der Technik-Veranstaltung vermittelt die notwendige theoretische Grundlagen, deren Kenntnisse Voraussetzung für die korrekte Durchführung der Prüfung von Kranen sind. Die Gesamtübersicht der Vorschriften für Krane wird präsentiert und anhand von Praxisbeispielen erklärt. Befähigte Personen gemäß § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (Sachkundige entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Krane" (DGUV V52 früher BGV D 6)) sind für eine ordnungsgemäße Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen an Kranen verantwortlich. Ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Prüfung von Krananlagen sind dazu erforderlich. Die Veranstaltung beinhaltet eine Abschlussprüfung und ein Zertifikat zur zertifizierten befähigten Person für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen. Gleichzeitig erfolgt die Berechtigung, Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme an handbetriebenen oder teilkraftbetriebenen Kranen ≤ 1t Tragfähigkeit durchzuführen. Die Lehrveranstaltung richtet sich an Personen, die als Befähigte Person (Kransachkundige) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen tätig werden wollen oder tätig sind. Um Befähigte Person (Kransachkundiger) werden zu können, ist die Erfahrung im Umgang mit den entsprechenden Kranarten (z. B. durch Wartung, Prüfung) Voraussetzung.
11.11.2019 | Seminar | 3 Tage | Essen | Eintritt: kostenpflichtig
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