Kurzbericht
06.05.2019

Lehrgang nach TRGS 519, Anl. 4C

Incl. TRGS 419 Anl. 4A und Anl. 4B

Asbest wurde nach derzeitigem Erkenntnisstand in über 3600 verschiedenen Bauprodukten eingesetzt. Seit mehr als 20 Jahren muss jeder, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Produkten als Aufsichtsführender durchführt, die gesetzlich geforderte Sachkunde in einem TRGS 519-Lehrgang erworben haben. Die Gefahrstoffverordnung fordert beim Umgang mit Bauprodukten, in denen Asbest enthalten ist, die Einhaltung staatl. Arbeitsschutzvorschriften.

Bei Tätigkeiten an Asbestzement-Produkten u.a. im Bereich von Dächern oder Fassaden ist der Nachweis der besonderen Sachkunde (Anl. 4A, TRGS 519) erforderlich.

Auch für Tätigkeiten an schwach gebundenen Produkten wie z.B. Promasbestplatten, Asbestpappen u.ä., bei denen die Bedingungen des geringen Umfangs gem. TRGS 519 Pkt. 2.10 gegeben sind, ist der Nachweis der besonderen Sachkunde (Anl. 4B, TRGS 519 ) erforderlich.

Der hier angebotene Lehrgang (Anl. 4C,TRGS 519) vereinigt die v.g. Lehrgänge
Die einmal erworbene Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 4c hat seit der Neuregelung der TRGS im Jahr 2014 eine Gültigkeit von 6 Jahren. Innerhalb der 6 Jahre kann die Sachkunde durch einen 1-Tages-Kurs ohne Prüfung aktualisiert werden. Wer die 6-Jahres-Frist versäumt, ist nicht mehr im Besitz einer gültigen Sachkunde und muss die Sachkunde komplett neu in einem 2,5-tägigen Kurs erwerben.

Lehrgangstermine 2019:

05.-07.06.2019 in Essen
09.-11.10.2019 in Essen