Neue Richtlinien für Funkenlöschanlagen
Die Grundlagen der VdS-Funkenlöschrichtlinie 2106 stammen aus den 90er Jahren und da sich sowohl die Anforderungen der Versicherer an den anlagentechnischen Brandschutz, als auch die verfahrenstechnischen Abläufe in der holzverarbeitenden Industrie weiterentwickelt haben, war eine Überarbeitung der Richtlinie zwingend erforderlich. Eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten begann Anfang 2012, diese Richtlinie entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zu überarbeiten und sie so zu gestalten, dass sie im Aufbau anderen VdS-Richtlinien entspricht.
Die Aufgaben der Arbeitsgruppe waren:
* Definition des anerkannten Funkenlöschanlagen-Errichters auf Basis eines anerkannten Systems,
* Erstellung neuer Schutzkonzepte für Pellet- und Recyclinganlagen,
* Erstellung von Kontrollprogrammen zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft,
* Verbesserung der Aussagekraft des Installationsattestes und der Dokumentation,
* Definition der Anforderungen an die Maschinenabschaltung.
Die neue Richtlinie wurde Anfang 2013 durch den Arbeitskreis verabschiedet und ist nun maßgebend für alle Funkenlöschanlagen, die nach dem 1. Mai 2013 von anerkannten Errichtern in Auftrag genommen
werden