Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist am 1.6.2012 in Kraft getreten und hat viele Neuerungen mit sich gebracht, die Unternehmen, Betriebe und Behörden vor neue und schwierige Aufgaben stellen. Lassen Sie sich jetzt aus erster Hand die neuen Regelungen und Hintergründe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vermitteln. Lernen Sie auch aus den praktischen Erfahrungen der ersten beiden Jahre die Handhabung des Gesetzes kennen.
Informieren Sie sich auch über die weiteren Rechtsetzungsprojekte des BMUB ( etwa Verpackungsentsorgung und der Wertstofferfassung aus Haushalten). Im Bereich der abfallrechtlichen Überwachung wurde insbesondere das Nachweisverfahren stärker an das europäische Recht angepasst, z.B. durch Einführung einer zweistufigen Überwachung und Registerpflichten.
Seit dem 1.4.2010 ist für alle Betriebe die elektronische Nachweisführung über einen DV-Austausch zwingend vorgeschrieben. Zugleich ist das Recht der Sammler, Beförderer, Händler und Makler durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz verändert worden und wird durch die am 1.6.2014 in Kraft getretene Anzeige- und Erlaubnisverordnung umfassend geregelt werden. In diesem Zusammenhang müssen alle Unternehmen und Gewerbebetriebe, die ihre selbst erzeugten Abfälle, überlagerten oder unverkäuflichen Produkte selbst zu einer Entsorgungsanlage oder Sammelstelle befördern, eine Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) spätestens seit dem 1.6.2014 erstatten.
Prüfen Sie, ob Sie alle neuen Anforderungen erfüllen oder ob noch Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen besteht. Lernen Sie die neueste Rechtsprechung zur Anwendung und Auslegung des neuen Kreislaufwirtschaftsrechts durch die Gerichte von verantwortlichen Insidern kennen und vermeiden Sie Risiken für Ihren Betrieb!