Der Betrieb von Baustellen führt häufig zu Problemen und Beschwerden angrenzender Nachbarn bezüglich der Geräuschimmissionen und Erschütterungen.
Häufig ist dabei anfangs nicht klar, ob zulässige oder unzulässige Geräusch- und Erschütterungsimmissionen vorliegen und ob ggf. der Lärm als unvermeidbarer Lärm einzustufen ist.
Hierbei ist ausgehend von den Emissionen der Maschinen, Anlagen und Fahrzeuge die Einwirkung bei den nächsten schutzbedürftigen Nutzungen zu ermitteln. Neben der Möglichkeit zur Messung kann dabei vor allem im Bereich der Geräusche auf Prognosen zurückgegriffen werden.
Die Größe zum Vergleich mit Richt- oder Anhaltswerten stellt der Beurteilungspegel dar. Dieser berücksichtigt sowohl die Dauer der Einwirkung als auch besondere Störwirkungen.
Anhand des Beurteilungspegels lässt sich überprüfen, ob Richtwerte eingehalten sind. Bei Überschreitungen sind vielfältige Möglichkeiten vorhanden, wie damit umgegangen werden kann.
Seminar Lärm- und Erschütterungsmanagement an Baustellen