Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in die Praxis
Seminar
Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte zur Auffrischung der Fachkunde nach §§ 59 und 60 des KrWG
Dieser Lehrgang dient der Aktualisierung der Fachkunde für Abfallbeauftragte und ist alle zwei Jahre fällig.
Teilnehmerkreis
Betriebsbeauftragte für Abfall, Fachleute abfallerzeugender Industriebetriebe, kommunaler und privater Abfallentsorgungsbetriebe, Fachleute der industriellen Material- und Stoffwirtschaft
Inhalt
Umgang mit gefährlichen Abfällen in der betrieblichen Praxis; Gefahrenpotenzial, Gefahrenabwehr bei Lagerung und Transport unter Berücksichtigung abfall-, wasser- und gewerberechtlicher Vorschriften; Betriebliche Abfallwirtschaftskonzepte; Abfallbilanz
• Der Betriebsbeauftragte für Abfall; Bestellung, Aufgaben, Verantwortung, Haftung, Stellung in der Betriebshierarchie; Erfahrungsaustausch; Berichterstattung
• Kreislaufwirtschaftsgesetz und das untergesetzliche Regelwerk; Abgrenzungsfragen Abfall/Produkt; Abfall zur Verwertung/Beseitigung mit aktueller Rechtsprechung; Nachweisverordnung
• Anwendung des europäischen Abfallrechts bei Aus- und Einfuhr von Abfällen; EG-Abfallverbringungsgesetz; Abfallverzeichnisse
• Logistik, Verwertung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen; Praktische Betrachtung von Sammelverfahren; Aktuelle und zukünftige Verfahren zur Aufbereitung und Entsorgung; Thermische Verwertung kontra stoffliches Recycling
• Wechselwirkung zwischen Abfallerzeuger, Entsorgungsfachbetrieb und Überwachungsbehörde; Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis
• Die behördliche Überwachung von Entsorgungsprozessen; Nachweisverfahren aus Sicht der Abfallbehörde; Betriebskontrollen; Überwachung von Entsorgern und Beförderungsbetrieben
• Erfahrungen mit der Sonderabfallentsorgung in Industrie und Gewerbebetrieben; Betriebliches Handling von Sonderabfall; Behördliche Überwachung
• Sanierung von Altlasten; Rechtliche Grundlagen, Gefahrenabwehr; Verantwortlichkeiten, Bodenschutzgesetz