Fachkundelehrgang für Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß
§§ 59-60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Als Abfallbeauftragter darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die Fachkunde kann mit der Teilnahme an diesem Grundlehrgang erworben werden - eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden wird jedem Teilnehmer ausgehändigt.
Leitung
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski, ö.b.u.v. Sachverständiger, beratender Ingenieur, Dorsten Dipl.-Ing. Jörg Freise, ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg MinR Dr. jur. Frank Petersen, BM für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
Einführung in das Abfallrecht Die Rechtsverordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz
Rechte und Pflichten, Verantwortlichkeiten
Rechte und Pflichten von Betriebsbeauftragten für Abfall Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall, Organisatorische Stellung im Betrieb Arbeitsschutzregelungen Haftung als Betriebsbeauftragter für Abfall Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Unternehmen
Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik
Erfassung betrieblicher Abfalldaten Thermische Abfallbehandlung Die behördliche Überwachung von Entsorgungsprozessen Nachweisverfahren bei der Verwertung und Beseitigung betrieblicher Abfälle Aufbereitung fester Abfallstoffe Organisation und Perspektiven der Entsorgung gefährlicher Abfälle Verwertung und Beseitigung gefährlicher Abfälle in der Praxis Gefahrgutrechtliche Regelungen beim Abfalltransport