Entsorgungsfachbetriebe-, Anzeige- und Erlaubnisverordnung
Seminar
Staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 11 EfbV und §§ 4-5 AbfAEV (BefErlV alt, TgV alt)
Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen von Entsorgungsfachbetrieben und Betrieben zur Einsammlung von Abfällen sind verpflichtet, die in einem Grundkurs erworbene Fachkunde regelmäßig zu erneuern. Die Zeitintervalle betragen 2 Jahre nach EfbV und 3 Jahre nach AbfAEV. Die Erneuerung erfolgt durch die Teilnahme an diesem staatlich anerkannten Lehrgang. Die Teilnahmebescheinigung wird in allen Bundesländern anerkannt.
Inhalt
Dieser HDT-Lehrgang frischt die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse auf und behandelt alle aktuellen Schwerpunkte und die gesetzliche Fortentwicklung.
Neue Entwicklungen im Abfallrecht
Europäische Entwicklungen Nationale Entwicklungen, auch in angrenzenden Rechtsgebieten Haftungs- und strafrechtliche Risiken, aktuelle Urteile
Erfahrungen bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in die betriebliche Praxis Umschlüsselung von Abfällen in das Abfallverzeichnis (AVV) Abfalldatenerhebung Aktuelle Entwicklungen im Abfalltransport und Gefahrgutrecht Neue Entwicklungen im Arbeitsschutz
Erfahrungen bei der Überwachung von Entsorgungsfachbetrieben aus behördlicher Sicht Aufgaben der behördlichen Überwachung Umfang der Überwachung, Betriebskontrollen ”Erleichterungen” und Ausnahmen für Entsorgungsfachbetriebe