Grundlehrgang Gefahrgutbeauftragte - Straßen- und Schiene
Lehrgang
Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte -Straßen- und Schienenverkehr
IHK-anerkannter Lehrgang für Gefahrgutbeauftragte nach § 5
der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV)
Der Grundlehrgang ist Voraussetzung für die Teilnahme an einer IHK-Prüfung. Es werden die Kenntnisse vermittelt, die nach der GbV gefordert und auch Gegenstand der Prüfung sind
Als Gefahrgutbeauftragte können nur Personen bestellt werden, die Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sind. Dieser Schulungsnachweis wird von einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt, wenn: • eine Teilnahmebescheinigung an diesem anerkannten Grundlehrgang nach § 5 GbV vorgelegt und • eine Prüfung nach § 5 GbV bei einer IHK absolviert wird.
Der Schulungsnachweis ist in allen EU-Mitgliedsstaaten für 5 Jahre gültig und kann danach durch eine erfolgreiche Fortbildungsprüfung verlängert werden.