Haus der Technik
Seminar
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Betreiber, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen vor Inbetriebnahme, wiederkehrend und nach Änderungen den vorgeschriebenen Prüfungen nach §§14, 15 und Anhang 5 zu unterziehen.
Befähigte Personen, die solche Prüfungen durchführen dürfen, haben die vom Verordnungsgeber festgelegten Qualifikationsanforderungen gemäß TRBS 1203 Abschnitt 3.2 zu erfüllen. Darin sind u. a. die erforderlichen Kenntnisse bzgl. der gesetzlichen Grundlagen, das neue technische Regelwerk für Betriebssicherheit TRBS, die erforderlichen Prüfungen, Prüfverfahren, Schadensmechanismen und -bilder sowie die Bewertung von Prüfbefunden vorgegeben.
In diesem Seminar werden die relevanten Rechtsvorschriften und technischen Regeln vermittelt, um als befähigte Person Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen nach Betriebssicherheitsverordnung prüfen zu können. Das Seminar endet mit einer Abschlussprüfung.