Sie erhalten bei einer erfolgreichen Teilnahme des 4-tägigen Grundkurses Abfallbeauftragter eine Bescheinigung zur Dokumentation Ihres Fachkundeerwerbs nach §§59, 60 KrWG und § 9 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2. AbfBeauftrV.
Am 1. Juni 2017 trat die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft. Diese verpflichtet Betriebsbeauftragte für Abfall zum Erwerb der Fachkunde an einem staatlich anerkannten Grundkurs und spätestens alle zwei Jahre an einer staatlich anerkannten Fortbildung teilzunehmen.
Im 4-tägigen Grundlehrgang mit insgesamt neun Experten aus der betrieblichen und behördlichen Praxis stehen am 1. Tag insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere abfallrechtliche Reglungen im Fokus.
Am 2. Tag wird das Wissen um Rechte und Pflichten, Aufgaben und organisatorische Stellung im Betrieb sowie Haftung des Abfallbeauftragten intensiv erörtert und praxisnah diskutiert.
Am 3. Tag steht die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und Abfallrechts in Unternehmen im Vordergrund, ein systematischer Überblick über die in der Abfallwirtschaft geltenden Regeln und Gesetze wird gegeben, die gefährlichen Abfälle bilden einen weiteren Schwerpunkt des 3. Tages.
Am 4. Tag gilt die Einführung dem Arbeitsschutz- und Gefahrgutrecht. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Darstellung der Rechte und Pflichten des Abfallbeauftragten mit umfassenden Beispielen aus der Praxis.