Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in die Praxis
Seminar
Betriebsbeauftragte für Abfall, Fachleute abfallerzeugender Industriebetriebe, kommunaler und privater Abfallentsorgungsbetriebe, medizinischer Einrichtungen (Abfälle) und der industriellen Material- und Stoffwirtschaft werden in Recht und Technik der Abfallwirtschaft auf den neuesten Stand gebracht. Gleichzeitig dient diese Veranstaltung für Betriebsbeauftragte für Abfall dem Erhalt der Fachkunde nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV.
Dieser Lehrgang dient der Aktualisierung der Fachkunde für Abfallbeauftragte gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV. Abfallbeauftragte sind verpflichtet alle zwei Jahre (berechnet nach Beginn des zuvor besuchten Seminars) eine solche Fortbildung zu absolvieren.
Inhalt:
Umgang mit gefährlichen Abfällen in der betrieblichen Praxis; Gefahrenpotenzial, Gefahrenabwehr bei Lagerung und Transport unter Berücksichtigung abfall-, wasser- und gewerberechtlicher Vorschriften; Betriebliche Abfallwirtschaftskonzepte; Abfallbilanz • Der Betriebsbeauftragte für Abfall; Bestellung, Aufgaben, Verantwortung, Haftung, Stellung in der Betriebshierarchie; Erfahrungsaustausch; Berichterstattung • Kreislaufwirtschaftsgesetz und das untergesetzliche Regelwerk; Abgrenzungsfragen Abfall/Produkt; Abfall zur Verwertung/Beseitigung mit aktueller Rechtsprechung; Nachweisverordnung • Anwendung des europäischen Abfallrechts bei Aus- und Einfuhr von Abfällen; EG-Abfallverbringungsgesetz; Abfallverzeichnisse • Logistik, Verwertung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen; Praktische Betrachtung von Sammelverfahren; Aktuelle und zukünftige Verfahren zur Aufbereitung und Entsorgung; Thermische Verwertung kontra stoffliches Recycling • Wechselwirkung zwischen Abfallerzeuger, Entsorgungsfachbetrieb und Überwachungsbehörde; Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis • Die behördliche Überwachung von Entsorgungsprozessen; Nachweisverfahren aus Sicht der Abfallbehörde; Betriebskontrollen; Überwachung von Entsorgern und Beförderungsbetrieben • Erfahrungen mit der Sonderabfallentsorgung in Industrie und Gewerbebetrieben; Betriebliches Handling von Sonderabfall; Behördliche Überwachung • Sanierung von Altlasten; Rechtliche Grundlagen, Gefahrenabwehr; Verantwortlichkeiten, Bodenschutzgesetz
Termin: 03.12.2019-04.12.2019
Ort. Essen