Betreiberpflichten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Seminar
Verantwortliche Inhaber, Geschäftsführer, Betriebs- und Anlagenverantwortliche und (Umwelt) Beauftragte von Unternehmen, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, tragen die Verantwortung dafür, dass alle (umfangreichen) Rechtspflichten aus der Genehmigung eingehalten werden. Das Semiar vermittelt die notwendigen Kenntnisse.
Rechtlichen Anforderungen, vor allem aus den Gebieten Arbeitsschutz und Anlagensicherheit, Produktsicherheit, Betriebssicherheitsverordung (Arbeitsmittelauswahl und Prüfungen), Sozialer Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Explosionsschutz, Immissionsschutzrecht sowie die Verordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG) werden besprochen. Darüber hinaus werden Themen, wie Aufbau- und Ablauforganisation, Beauftragtenwesen, unterschiedliche Genehmigungsarten und Verfahren, Nebenbestimmungen, das Störfallrecht sowie die Störfallvorsorge systematisch behandelt. Der letzte Teil der Veranstaltung beschäftigt sich u.a. mit dem Wasser-/Abwasserrecht und mit Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Die Verantwortung für die Einhaltung der Betreiberpflichten / Wahrnehmung der Betreiberverantwortung trifft zunächst den Inhaber / Geschäftsführer.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz besitzt die sogenannte "Konzentrationswirkung". Dadurch werden mit dieser Genehmigung dem Betreiber solcher Anlagen Aufgaben und Verantwortlichkeiten nahezu aller umwelt- und arbeitssschutztechnischen Rechtsgebiete zugeordnet.
Das Seminar strukturiert zunächst die wichtigsten Rechtsvorschriften und bereitet sie praxisgerecht und pragmatisch auf.
Es wird Wert darauf gelegt, dass die Teilnehmer klare Empfehlungen für die zu ergreifenden (organisatorischen) Maßnahmen erhalten und am Ende des Seminars in der Lage sind, die Wahrnehmung der Betreiberpflichten umfassend sicherstellen zu können.