Um die Rechtssicherheit beim Umgang mit Fremdfirmen gewährleisten zu können, werden Fremdfirmenkoordinatoren benötigt.
In diesem Seminar werden die Rechte und Pflichten des Fremdfirmenkoordinators vermittelt. Die Aufgabe der Prävention steht hier im Vordergrund. Die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 fordern vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.
Diese Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG.