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Kurzbericht
16.05.2019  |  1528x
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Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (§22 SGB VII)

auf Grundlage der neuen DGUV Vorschrift 1

Das Sozialgesetzbuch und die DGUV Vorschrift 1 sieht vor, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Der Sicherheitsbeauftragte soll zur Unterstützung des Unternehmers den betrieblichen Arbeitsschutz gewährleisten, indem er ihn auf Gesundheitsgefahren und Unfallmöglichkeiten hinweist und kontrolliert, ob die notwendigen Ausrüstungen zum Schutz vor Unfall- und Gesundheitsgefährdung vorhanden sind.

Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten ist die eines Kollegen, der unmittelbar im Arbeitsprozess seine Kollegen dabei unterstützt, Unfallschwerpunkte und Gesundheitsgefahren zu erkennen, zu vermeiden und durch Vorschläge an den Unternehmer diese zu beseitigen hilft.

Anhand von konkreten Praxisbeispielen werden in diesem Seminar die Unfall- und Gefährdungsarten durch Strom, Gefahrstoffe, Lärm, bei Transportmitteln oder im Büroalltag vorgestellt. Dabei können Beispiele aus der eigenen beruflichen Praxis diskutiert werden, um die möglichen Maßnahmen realistisch darstellen zu können.

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